Überblick zum neuen ÖPUL
Aufgrund der steigenden Auflagen in den Mindestanforderungen („Konditionalität“) wurde das ÖPUL entsprechend weiterentwickelt, um auch zukünftig Prämien je Maßnahme rechtfertigen zu können. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, welche durch die Verpflichtungen der einzelnen Maßnahmen mit positiver Umweltwirkung entstehen.
Insgesamt stehen in der neuen Periode 25 Maßnahmen zur Verfügung, wobei nicht alle Maßnahmen in Tirol beantragt werden können, weil diese nur für bestimmte Gebietskulissen bestimmt sind.
Zugangsvoraussetzungen
Um Maßnahmen im Rahmen des ÖPUL 2023 beantragen zu können, müssen unter anderem folgende Punkte erfüllt werden:
Bei ausgewählten ÖPUL-Maßnahmen erhalten tierhaltende Betriebe eine höhere Prämie. Als Tierhalter gelten jene Betriebe, die im Jahresdurchschnitt einen Viehbesatz von 0,30 RGVE/ha Futterfläche (Summe Grünland- und Ackerfutterflächen) haben.
- 1,5 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche (bzw. 0,5 Hektar im geschützten Anbau)
- Erfüllung von Mindestbewirtschaftungskriterien wie z.B. ordnungsgemäßer Anbau oder Pflege der Flächen im Ackerbau bzw. 1x jährliche Mahd oder jährliche vollflächige Beweidung im Grünland (ausgenommen Bergmähder)
- Einhaltung des Vertragszeitraumes
Bei ausgewählten ÖPUL-Maßnahmen erhalten tierhaltende Betriebe eine höhere Prämie. Als Tierhalter gelten jene Betriebe, die im Jahresdurchschnitt einen Viehbesatz von 0,30 RGVE/ha Futterfläche (Summe Grünland- und Ackerfutterflächen) haben.
Erhöhte Flexibilität
Durch mehr Kombinationsmöglichkeiten der Maßnahmen und mehr einjährigen Maßnahmen bietet das ÖPUL 2023 deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Neben diesen Basismodulprämien gibt es auch eine Reihe von Zuschlägen, welche von den Teilnehmenden in Anspruch genommen werden können. Pro Betrieb kann es dadurch zu interessanten Kombinationsmöglichkeiten und somit Prämienvolumen kommen, welche die Verluste im Bereich der Direktzahlungen zum Teil oder gar zur Gänze ausgleichen können.
UBB und Bio als zentrale Maßnahmen
Die zwei ÖPUL-Maßnahmen UBB (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) und Bio (Biologische Wirtschaftsweise) erhalten in der kommenden Förderperiode eine starke Aufwertung, um den geforderten sowie erhöhten Umweltambitionen gerecht zu werden. UBB und Bio, welche im Aufbau ähnlich sind, setzen sich aus je einem mehrjährigen Basismodul sowie einjährigen Aufbaumodulen zusammen. Die Prämienhöhe bei Bio ist aufgrund der strengeren Auflagen entsprechend höher. Auflagen wie Biodiversitätsverpflichtung, Erhalt von Dauergrünland und Fruchtfolgeauflagen sind bei UBB und Bio allerdings gleich. Details zu diesen und anderen Maßnahmen im ÖPUL werden in den kommenden Ausgaben der Landwirtschaftlichen Blätter veröffentlicht.
Erhöhte Mittel für ÖPUL
Für die kommende Förderperiode 2023–2027 werden die Mittel für das ÖPUL deutlich erhöht. Das Prämienvolumen wird von 445,5 Millionen Euro auf 574 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Ein Großteil dieser Erhöhung betreffen die sogenannten Öko-Regelungen, welche aus der ersten Säule und somit zu 100 Prozent aus EU-Mitteln finanziert werden. Konkret betrifft das die Maßnahmen Begrünung- Zwischenfruchtanbau, System-Immergrün, Tierwohl-Weide sowie Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen. Bei den restlichen Maßnahmen verteilt sich die Finanzierung zu je 50 Prozent aus EU- sowie nationalen Mitteln, wobei vor allem bei den Maßnahmen UBB, Bodennahe Gülleausbringung, Tierwohl Behirtung und Tierwohl Weide eine Steigerung der Prämien vorgesehen ist.
Prinzip der Freiwilligkeit
Die aktuelle Freiwilligkeit am ÖPUL und die darin vereinbarten Maßnahmen leisten einen entscheidenden Beitrag zu politisch vorgegeben Zielen in den Bereichen Umwelt, Klima und Tierwohl. Auch in der kommenden Förderperiode 2023-2027 ist eine entsprechende Teilnahmerate am ÖPUL notwendig, damit die gesetzten Umweltziele erreicht und
auch zukünftig finanziell abgegolten werden können.
Jeder einzelne Betrieb, welcher an ÖPUL-Maßnahmen teilnimmt, trägt somit zur Vermeidung von gesetzlichen Umweltauflagen bei, welche in der Folge finanziell nicht mehr entschädigt werden könnten.
Online-Informationsveranstaltung
Flächenausgleichszahlungen im Rahmen der GAP 2023–2027
Datum: Dienstag, 21. Juni 2022
Ort: online über zoom
Zeit: 19.45 bis 21.45 Uhr
Inhalt:
Derzeit finden die abschließenden Gespräche zwischen dem Bundesministerium und der Europäischen Kommission betreffend Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 statt. Über den aktuellen Stand darüber, was sich dann bei Direktzahlungen, ÖPUL und Ausgleichszulage für die Bäuerinnen und Bauern ändern soll, informiert die LK Tirol im Rahmen einer rund 90-minütigen Online-Veranstaltung.
Anmeldung:
unter tirol.lfi.at bis 20. Juni 2022
Teilnahmebeitrag:
kostenlose LK-Infoveranstaltung
Referenten:
DI Andreas Schallhart und Ing. Franz Eberharter,
Invekos-Koordinatoren der LK Tirol
Datum: Dienstag, 21. Juni 2022
Ort: online über zoom
Zeit: 19.45 bis 21.45 Uhr
Inhalt:
Derzeit finden die abschließenden Gespräche zwischen dem Bundesministerium und der Europäischen Kommission betreffend Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 statt. Über den aktuellen Stand darüber, was sich dann bei Direktzahlungen, ÖPUL und Ausgleichszulage für die Bäuerinnen und Bauern ändern soll, informiert die LK Tirol im Rahmen einer rund 90-minütigen Online-Veranstaltung.
Anmeldung:
unter tirol.lfi.at bis 20. Juni 2022
Teilnahmebeitrag:
kostenlose LK-Infoveranstaltung
Referenten:
DI Andreas Schallhart und Ing. Franz Eberharter,
Invekos-Koordinatoren der LK Tirol