ÖPUL-Maßnahmenanmeldung
Bis spätestens 31. Dezember 2025 können im Rahmen des Mehrfachantrages 2026 noch ÖPUL-Maßnahmen beantragt werden. Wer diese Frist versäumt, muss bis zum Herbst 2026 warten, um für das Jahr 2027 wieder einsteigen zu können.
Die Antragstellung für den Mehrfachantrag 2026 begann bereits im Herbst 2025 und läuft bis spätestens 15. April 2026. Wer jedoch Interesse an einer neuen ÖPUL-Maßnahme hat oder betriebliche Veränderungen berücksichtigt wissen möchte, sollte unbedingt vor dem 31. Dezember 2025, idealerweise noch vor Weihnachten, tätig werden.
Einjährige Maßnahmen und Zuschläge
Für das Förderjahr 2026 ist der Einstieg in einjährige ÖPUL-Maßnahmen weiterhin möglich. Diese müssen jedoch bis Jahresende beantragt werden.
Beispiele für solche Maßnahmen sind:
Auch Zuschläge zu bestehenden Maßnahmen können bis 31. Dezember beantragt werden.
Beispiele sind:
Beispiele für solche Maßnahmen sind:
- Begrünung von Ackerflächen (Zwischenfruchtanbau oder System Immergrün)
- Bodennahe Ausbringung von Gülle und Gülleseparation
- Tierwohl-Maßnahmen wie Weide, Behirtung, Stallhaltung Rinder oder Schweinehaltung
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
Auch Zuschläge zu bestehenden Maßnahmen können bis 31. Dezember beantragt werden.
Beispiele sind:
- Bei UBB/BIO: Phänoflex oder Biodiversitätsmonitoring
- Bei Naturschutz: Regionaler Naturschutzplan
- Bei Almbewirtschaftung: Zuschlag für Almweideplan
Umstieg in höherwertige Maßnahmen
Eine Besonderheit im MFA 2026 ist die Möglichkeit, letztmalig in eine höherwertige Maßnahme umzusteigen. Das bedeutet: Betriebe können eine bestehende Maßnahme in eine andere, höherwertige Maßnahme umwandeln, ohne dass bereits erhaltene Prämien zurückgezahlt werden müssen. Beispiele für solche Umstiege sind:
- UBB ➞ BIO
- EEB ➞ BIO
- Bewirtschaftung von Bergmähdern ➞ Naturschutz
Kein Neueinstieg in mehrjährige Maßnahmen
Ein Neueinstieg in mehrjährige Maßnahmen ist nicht mehr möglich. Die letzte Frist dafür war der 31. Dezember 2024. Mehrjährige Maßnahmen wie UBB, BIO, EEB oder Heuwirtschaft können daher nicht mehr neu beantragt werden.
Maßnahmenübernahme
Bei Flächenübernahmen bleibt die Möglichkeit bestehen, bestehende Maßnahmen zu übernehmen. Diese Übernahme muss bis spätestens 15. April 2026 erfolgen, bei der Maßnahme „Almbewirtschaftung“ bis 15. Juli 2026. Wichtig: Die Übernahme darf nicht zu einer Ausweitung der bisherigen Maßnahmenfläche um mehr als 50 Prozent führen.
Automatische Verlängerung
Bereits im Mehrfachantrag gültig beantragte ÖPUL-Maßnahmen verlängern sich automatisch. Eine gesonderte Beantragung vor Jahresende ist für diese Maßnahmen nicht erforderlich.
Tipp: Prüfen Sie Ihre letzte ÖPUL-Mitteilung oder die Angaben auf eAMA.at, um sicherzustellen, dass alle gewünschten Maßnahmen aktiv sind. Wenn Sie einen MFA-Termin erst für 2026 erhalten haben, aber noch Maßnahmen beantragen möchten, kontaktieren Sie Ihre Bezirkslandwirtschaftskammer und vereinbaren Sie einen früheren Termin.