ÖPUL: Herbstantrag 2019
Die AMA hat in diesen Tagen an alle Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfrucht“ die Formulare für den Herbstantrag 2019 versendet.
Antragsteller, die auf die Zusendung von „Papierformularen“ verzichtet haben, finden ihre Unterlagen im Internet unter www.eama.at im
Bereich „Archiv/2019/Herbstantrag Vordruck“.
Ausschließlich Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung – Zwischenfrucht“ haben im Herbst 2019 zwingend Handlungsbedarf. Diese Antragsteller müssen bis spätestens Dienstag, 15. Oktober 2019 den vollständig ausgefüllten Herbstantrag (Feldstückliste mit den deklarierten Begrünungsflächen) auf elektronischem Weg an die AMA absenden. Der Herbstantrag kann so wie in den letzten Jahren entweder selbsttätig mit persönlichem PIN-Code über www.eama.at oder unter Zuhilfenahme der Bezirkslandwirtschaftskammer gestellt werden. Sollte die Hilfestellung der Kammer in Anspruch genommen werden, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung.
Ein Neueinstieg in das ÖPUL-Programm ist bis Ende der Programm-
periode im Jahr 2020 nur mehr für die Maßnahmen „Tierschutz – Weidehaltung“ (für Rinder, Schafe, Ziegen) und „Tierschutz – Stallhaltung“ (für männliche Rinder und Schweine) sowie „Natura 2000 Landwirtschaft“ möglich. Andere ÖPUL 2015-Maßnahmenbeantragungen und Umstiege in höherwertige Maßnahmen sind nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zum ÖPUL insgesamt und zur Anmeldung im Rahmen des Herbstantrages erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihrer Bezirkslandwirtschaftskammer und im Internet unter www.ama.at.
Wer hat Handlungsbedarf?
Handlungsbedarf haben daher nur jene Betriebe, die entweder
Es gibt für beide Termine keine Nachfristen.
- an der Maßnahme „Begrünung – Zwischenfrucht“ teilnehmen (Antragsfrist 15. Oktober 2019) oder
- in eine Tierschutz- bzw. Natura-2000-Maßnahme neu einsteigen möchten (Antragsfrist 16. Dezember 2019).
Es gibt für beide Termine keine Nachfristen.