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14.06.2022 | von Andreas Schallhart

ÖPUL 2023 – UBB und Bio

Maßnahmen durch Zuschläge aufgewertet

Grünland, Wiese Arzl.jpg
© Michaela Kölle
Die bereits aus der aktuellen Förderperiode bekannten Maßnahmen UBB (Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung) und Bio (Biologische Wirtschaftsweise) gehören zu den Herzstücken des neuen Umweltprogramms. Zwar unterscheiden sich die beiden Maßnahmen in der Höhe der Prämien, doch das Basismodul ist nahezu gleich aufgebaut. Durch eine Reihe von weiteren Zuschlägen werden diese zwei Maßnahmen stark aufgewertet. Unter den Zusatzmöglichkeiten befinden sich auch zwei Zuschläge, die bisher als eigenständige Maßnahmen abgegolten wurden: „Zuschlag für seltene, regional wertvolle landwirtschaftliche Kulturpflanzen“ und „Zuschlag für gemähte Steilflächen ab 50 Prozent Hangneigung“.

Voraussetzungen

Verpflichtung zur Erhaltung des Grünlandausmaßes:
  • Umwandlung von max. 1 Hektar Grünland in Acker-, Dauer-/ Spezialkulturen oder geschützten Anbau während des gesamten Verpflichtungszeitraumes erlaubt
  • Anbaudiversifizierung auf Ackerflächen ab 5 Hektar Ackerfläche 
  • Anlage von mind. 7 Prozent Biodiversitätsflächen ab einer Fläche von 2 Hektar gemähten Grünland oder 2 Hektar Ackerfläche 
  • Weiterbildungsverpflichtung: 3 Stunden zu biodiversitätsrelevanten Themen, für Bio zusätzlich 5 Stunden für den Bereich biologische Landwirtschaft
  • Zusätzlich für Bio: Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/848 (= EU-Vorschriften für die Produktion und Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen) sowie gültiger Kontrollvertrag einer anerkannten Bio-Kontrollstelle
Basismodul Prämien für UBB und Bio.png
© Archiv

Optionale Zuschläge

Zusätzlich zu den mehrjährigen Basismodulen können auch einjährige, optionale Zuschläge zum Tragen  kommen. So gibt es unter anderem für Biodiversitätsflächen, welche über die verpflichtenden sieben Prozent hinausgehen oder sich auf besseren Standorten befinden (Grünlandzahl größer 30), eine zusätzliche Prämie für dieses Flächenausmaß. Weitere Zuschläge sind zum Beispiel die Erhaltung von punktförmigen  Landschaftslementen, seltenen landwirtschaftlichen Kulturpflanzen und die Erhaltung von Wildkräuter- und Brutflächen. Teilweise müssen diese optionalen Zuschläge beim Mehrfachantrag beantragt werden. Andere wiederum werden automatisch berechnet (z.B. gemähte Steilflächen, förderbare Kulturen).

Biodiversität in UBB und Bio

Neu ist, dass die Auflagen hinsichtlich Biodiversität nun auch „Biologische Wirtschaftsweise“ gültig sind. Bewirtschaftet man mehr als zwei Hektar Ackerland bzw. gemähtes Grünland (ohne Bergmähder), sind bei UBB und Bio im gesamten Verpflichtungszeitraum mindestens sieben Prozent Biodiversitätsflächen erforderlich. Betriebe unter zehn Hektar Ackerfläche können entscheiden, ob ihre Acker-Biodiversitätsfläche am Acker oder Grünland angelegt wird.

Bei Acker-Biodiversitätsflächen gilt u.a.:
  • Neuanlage bis spätestens 15. Mai, Umbruch frühestens am 15. September des zweiten Jahres
  • Mahd/Häckseln mindestens einmal jedes zweite Jahr, maximal zweimal pro Jahr
  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und keine Düngung
Sowohl bei Acker- als auch Grünlandfeldstücke mit mehr als fünf Hektar ist auf diesem Feldstück eine Biodiversitätsfläche von mind. 0,15 Hektar anzulegen. Bei Grünland-Biodiversitätsflächen ist neu, dass diese nicht mehr im gesamten Verpflichtungszeitraum auf derselben Stelle belassen werden müssen. Hinsichtlich der Biodiversitätswirkung und auch aus praktischer Sicht sollte eine jährliche Verlegung der Flächen vermieden werden. Für die Umsetzung von Grünlandbiodiversitätsflächen kann aus vier Varianten gewählt werden (siehe Abbildung).
Grünlandbiodiversitätsflächen Übersicht.png
© Archiv

UBB/Bio verpflichtend für weitere ÖPUL-Maßnahmen

Um bei den ÖPUL-Maßnahmen „Heuwirtschaft“ und/oder „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchfähigem Grünland“ teilnehmen zu können, ist eine Teilnahme an UBB oder Bio Zugangsvoraussetzung. Für die Maßnahme „Einschränkung ertragssteigernde Betriebsmittel“ ist die Teilnahme an UBB verpflichtend. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es durch die Erhöhung der Prämien im Bereich UBB und den Zuschlägen bei UBB und Bio zu einer deutlichen Erhöhung des Prämienvolumens für die kommende Förderperiode kommt. Diese Prämienerhöhungen spiegeln die erhöhten Umweltambitionen der neuen GAP 2023 wieder, um möglichst viele Betriebe für diese zwei Maßnahmen motivieren zu können. Eine intensive Auseinandersetzung mit dieser Thematik ist daher allen Landwirt:innen zu empfehlen, damit für die Betriebe eine optimale Ausnutzung der Prämienmöglichkeiten erzielt werden kann.

Online-Informationsveranstaltung

Flächenausgleichszahlungen im Rahmen der GAP 2023–2027

Datum: Montag, 4. Juli 2022
Ort: online über zoom
Zeit: 19.45 bis 21.45 Uhr

Inhalt: 
Derzeit finden die abschließenden Gespräche zwischen dem Bundesministerium und der Europäischen Kommission betreffend Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 statt. Über den aktuellen Stand darüber, was sich dann bei Direktzahlungen, ÖPUL und Ausgleichszulage für die Bäuerinnen und Bauern ändern soll, informiert die LK Tirol im Rahmen einer rund 90-minütigen Online-Veranstaltung.

Anmeldung:
unter tirol.lfi.at bis Mittwoch, 29. Juni 2022

Teilnahmebeitrag:
kostenlose LK-Infoveranstaltung  

Referenten:
DI Andreas Schallhart und Ing. Franz Eberharter, 
Invekos-Koordinatoren der LK Tirol
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